Gebietsreform

Gebietsreform 1973   –  Bielefeldgesetz Gebietsänderungsvertrag zwischen Dankersen u. Minden

 

Für Dankersen war dieser 26. Juni 1968 ein wichtiger und entscheidender Tag. Seit heute sind die Gemeinden Minden, Dankersen und Hahlen vertraglich miteinander verbunden. Das Vertragswerk wird im kommenden Jahr durch ein Gesetz des Landtages genehmigt werden müssen. Nach dem Stand v. 31.12.1966 bringt Dankersen 3516 Einwohner auf 556ha zu Minden, das dann über 58322 Einwohner auf 4362ha Fläche (mit Hahlen: 3619 Einwohner 956 ha) verfügen wird.

Im Mindener Rathaus wurde der Vertrag, der in 12 Paragraphen die Zusammenlegung regelt und zu dessen Zustandekommen seit dem 22. Juli 1967  49 Sitzungen notwendig waren, von Bürgermeister Pohle aus Minden , stellvertr. Bürgermeister Dr. Leutheusser aus Minden, Amtsdirektor Brockmeier aus Lahde, Bürgermeister Ems aus Dankersen, Ratsmitglied Sander aus Dankersen unterschrieben

Im kleinen Rathaussaal hatten sich auch sämtliche Ratsmitglieder von Minden, Dankersen ( Hahlen ) eingefunden. Auch Bürgermstr. Pohle hatte alle Ratsmitglieder begrüßt und auf die Bedeutung dieses Tages hingewiesen. Nachdrücklich betonte Pohle, daß in diesem Schritt keine „Eingemeindung“zu sehen sei, sondern die Entstehung einer größeren Gemeinde. Städtischer Verwaltungsrat Brinkmann erläuterte die Vertragstexte für die zusammengeschlossenen Gemeinden. SPD – Fraktionsführer Rathert, Minden, stv. Bürgermeister Dr. Leutheusser CDU, Minden, FDP-Fraktionsführer Grünberg sprachen in kurzen Grußworten von der Bedeutung des Tages.

Nach dem aus 12 Paragraphen bestehenden Vertragswerk wird die Gemeinde Dankersen mit Inkrafttreten der Gebietsregelung im Kreis Minden neuer Stadtbezirk von Minden, der den Namen Minden-Dankersen führen wird. Dieser Bezirk bildet für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung mindestens einen Wahlbezirk. Dieser Bezirk erhält durch Bestimmung des Rates einen Ortsvorsteher, der u.a. Vorschläge machen für die Erledigung von Angelegenheiten, die seinen Bezirk angehen. In Minden-Dankersen wird eine Verwaltungs-Nebenstelle eingerichtet. Die Realsteuerhebesätze, wie sie Dankersen für  1968 festgesetzt hat, bleiben bis zum Ablauf des 5.Jahresnach der Eingliederung unverändert.  Der Vertrag garantiert für den Bezirk Minden-Dankersen eine Investitionssumme von 2,5 Mil.DM, die in jährlich etwa gleichbleibenden Raten über 10Jahre verteilt wird. Die Löschgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Dankersen wird als selbständige Gruppe der Mindener Feuerwehr angegliedert.

Wie oben schon angedeutet, kann der vom Mindener Rat bestimmte Ortsvorsteher über Rang und Reihenfolge sowie Planung von einzelnen Projekten, über Förderung, Ausgestaltung oder der Regelung der Benutzung von Sport-, Park- und Grünanlagen,Friedhöfen, Kindergärten und –Spielplätzen, Erwachsenenbildung, Bücherei, Ortschronik, Ortsvereine und Jugendgruppen, örtliche Veranstaltungen, freiwillige Sozialbetreung, über Land- und forstwirtschaftliche Projekte und über die Benennung und Umbenennung von Straßen und Plätzen Vorschläge unterbreiten. Dem Ortsvorsteher steht das Recht zu, den zuständigen Fachausschuß des Rates anzurufen, wenn der Stadtdirektor seinen Vorschlägen nicht nachkommt. Er hat auch das Einspruchsrecht gegen Ausschußentscheidungen innerhalb von 8Tagen, soweit sie seinen Bezirk be-treffen. Der Ortsvorsteher nimmt in seinem Bereich Ehrungen vor bei Ehe-, Alters-und Geschäftsjubiläen. Vom Stadtdirektor ist er über besondere Angelegenheiten, die seinen Bezirk betreffen, zu informieren.

6.Sept. 1968

Nach dem vor dem Mindener Kreistag entwickelten  Vorstellungen der Regierungskommission zur Prüfung der Möglichkeiten einer Gebietsneuordnung soll es künftig im Kreisgebiet anstelle von 76 Gemeinden nur noch 5 Großgemeinden geben:

Minden mit Lerbeck, Meißen, Dankersen, Aminghausen, Leteln, Todtenhausen, Kutenhausen, Stemmer, Hahlen, Haddenhausen, Dützen, Bölhorst, Häverstädt,Barkhausen, Holzhausen II. Ferner die Großgemeinden: Petershagen/WindheimBad Oeynhausen/Rehme Hille/Hartum Hausberge

Ob sich diese Vorstellungen der Reg.-Kom. Verwirklichen lassen ist zweifelhaft.

9. Mai 1969

8 Gemeinden schlossen bislang mit Minden freiwillige Gebietsänderungsverträge: Hahlen, Stemmer, Kutenhausen, Todtenhausen, Leteln, Aminghausen, Dankersen,Meißen. Man hofft, daß die Verträge schon am 1.1.1970 in Kraft treten.

24. Mai 1969

Innenminister Weyer weilte im Kreis Minden und meinte, daß die Gebietsreform zum 1.Jan. 1971 verwirklicht werden könnte, dass der Ostteil des Amtes Dützen zum Hauptverflechtungsgebiet der Stadt Minden gehöre und dass man von dem Vorschlag einer Großgemeinde Petershagen/Lahde abrücken und die Restämter Lahde und Petershagen zu zwei selbständigen Großgemeinden machen könnte.

02. April 1970

Durch die Presse läuft die Nachricht, dass es im Zuge der Gebietsreform kein „Mindengesetz“, das in unserem heimischen Raum die kommunalen Verhältnisse neu regeln soll, geben soll, sondern ein Ostwestfalengesetz, das unser Gebiet einbefaßt und vielleicht am 1.1.1971 in Kraft treten soll.

28. Oktober 1972

Schon jetzt wird darauf hingewiesen, daß sich der Übergang der 13 Gemeinden Bölhorst, Häverstädt, Dützen, Haddenhausen, Hahlen, Stemmer, Kutenhausen, Todtenhausen, Leteln, Päpinghausen, Aminghausen, Dankersen und Meißen nach Minden am1.1.1973 reibungslos vollziehen wird. Sofort nach dem 1. Januar, noch vor der Installierung der Ortsvorsteher, soll ein beratendes Gremium gebildet werden, dem sowohl die 13 Bürgermeister als auch Vertreter anderer Parteien angehören sollen. Diese Institution soll in der Übergangszeit bis zur Konstituierung des neuen Rates alle Fragen und Aufgaben regeln.

14. Dezember 1972

Der Mindener Rat wird in seiner Sitzung am 15.12.72 die Hauptsatzung der Stadt Minden ändern und das Stadtgebiet in 14 Stadtbezirke einteilen: Minden-Aminghausen, Minden-Bölhorst, Minden-Dankersen, Minden-Dützen, Minden-Haddenhausen, Minden-Hävertsädt, Minden-Hahlen, Minden-Kutenhausen, Minden-Leteln, Minden-Meißen, Minden-Minderheide ( zu dem bisherigen Gebietsteile von Minden, Hahlen, Hartum u. HolzhausenII gehören), Minden-Päpinghausen, Minden-Stemmer, und Minden-Todtenhausen.

Für jeden Stadtbezirk wird vom Rat der Stadt Minden ein Ortsvorsteher gewählt. Er muß in dem jeweiligen Stadtbezirk wohnen und dem Rat der Stadt angehören können.  Der Ortsvorsteher kann Vorschläge in allen Angelegenheiten, die das Gebiet des Stadtbezirkes betreffen, an die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Minden  oder an den Stadtdirektor richten. Insbesondere über die Rang- und Reihenfolge sowie die Planung bestimmter  Investitionsmaßnahmen, über die Förderung, Ausgestaltung oder Regelung der Benutzung von Sport-, Park- und Grünanlagen, Friedhöfen, Kindergärten und Kinderspielplätzen, Einrichtungen der Kultur-, Sport- und Heimatpflege ( z.B. Erwachsenenbildung, Bücherei, Dorfgemeinschaftshaus, Ortschronik, Ortsvereine, Jugendgruppen, örtliche Veranstaltungen) sowie der freiwilligen Sozialbetreuung, der Land- und Forstwirtschaft und über die Benennung von Straßen und Plätzen. Ehrungen bei Ehe-, Alters- und Geschäftsjubiläen im jeweiligen Stadtbezirk werden im Rahmen der für die Stadt Minden geltenden Richtlinien vom Ortsvorsteher vorgenommen. Beschlüsse, die vom Ausschuß für Fragen der Gebietsreform gefasst worden sind, können erst durchgeführt werden, wenn sie innerhalb einer Frist von 8 Tagen weder vom Bürgermeister, einem Drittel der Ausschussmitglieder noch vom Ortsvorsteher des Stadtbezirks, der von der Entscheidung betroffen ist, gegen sie Einspruch eingelegt worden ist.

30. Dezember 1972

Die Stadt Minden veröffentlicht ein vom stv. Bürgermeister August Wiese und von Stadtdirektor Dr. Erwin Niermann unterzeichnetes Grußwort zum Jahreswechsel. Wenn die Gemeinde Dankersen am 1.Januar 1973 sich mit der Stadt Mindern vereinigt und damit ihr kommunales Eigenleben aufgibt, so berücksichtigt dieser Verwaltungsakt eine Entwicklung, die schon vor 100 Jahren begann. Nach dem Jahr 1870 sind die wirtschaftlichen Verbindungen zwischen Minden und Dankersen immer enger geworden. Viele Dankerser fanden in Mindern bei der Bahn, Post, bei den städtischen Behörden und in den Fabriken ihre Arbeit. Um diese Zeit hörte die Auswanderung in die Vereingten Staaten von Nordamerika Schlagartig auf. Man konnte jetzt auch in der Heimat sein Geld verdienen. Das ist bis heute 1973 so geblieben. Wenn die kommunal politische Vereinigung von Minden und Dankersen vorwiegend von wirtschaftlichen und verwaltungsmäßigen Einsichten und Erfordernissen gesteuert und verwirklicht wurde, so wird die volkskundliche, innere Integration des Dorfes Dankersen in das städtische Gemeinwesen Minden auch erfolgen, aber wesentlich mehr Zeit dafür in Anspruch nehmen müssen. Wenn auch die bäuerlichen Trachten bis auf wenige Ausnahmen verschwunden sind und die plattdeutsche Sprache in den letzten Jahrzehnte durch die Dankerser selbst und durch die zugezogenen Bürger eine starke Minderung erfahren hat, so bleibt doch für lange Zeit manches bestehen, was an das innere Leben im alten Dankersen erinnert.

Auszüge aus der Chronik:

Das Dorf Dankersen wird in Verbindung mit der alten Kapelle von Tancardissent im Jahre 1167 erstmals erwähnt. Zwischen dieser Zeit des frühen Mittelalters und heute liegt viel Zeit, die ausgefüllt ist mit manchen Ereignissen und vielfältigem Leben. Nur ein ganz kleiner Teil davon konnte hier dargestellt werden. So wie die Fäden  oft unsichtbar aus der Vergangenheit in die Gegenwart hineinreichen, wird auch die Jetztzeit in die Zukunft hineinwirken und sie gestalten helfen. Mögen einige Eigenschaften der Menschen in Dankersen auch mit hineingehen in die kommenden Jahre: Die Ehrfurcht vor dem Ewigen, der Respekt vor den Leistungen dahingegangener Geschlechter, der Wille, das gute alte zu bewahren und sich dem besseren Neuen mit ganzer Kraft zuzuwenden, die Bereitschaft zum Frieden und zur Gemeinschaft mit den Menschen im alten Dorf Dankersen und mit denen im neuen Gemeinwesen Minden. ( Text HDB)

Minden nach der Gebietsreform